Grund- und Behandlungspflege
Grund- und Behandlungspflege
Zu den Leistungen der Grundpflege gehören:
- Körperpflege
- Mobilisation
- Hilfe beim Toilettengang
- An- und Auskleiden
- Aufstehen und zu Bett gehen
- Unterstützung bei Mahlzeiten
Zu den Leistungen der Behandlungspflege gehören:
- Blutdruckmessung
- Blutzuckermessung
- Insulinspritzen
- Katheterwechsel und –pflege
- Stomaversorgung
- Medikamentengabe
- Verbände
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Infusions-Therapie
- Wundversorgung
Ablauf bei Pflegebedürftigkeit
- Feststellung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit
- Frühzeitig, bereits während eines stationären Aufenthalts oder bei absehbarer Pflegebedürftigkeit, einen Antrag auf Leistungen aus dem Pflegeversicherungsgesetzt stellen.
- Für den häuslichen Bereich den Antrag ebenso frühzeitig mit dem Hausarzt absprechen.
- Der Medizinische Dienst der Krankenkassen stellt den Grad der Pflegebedürftigkeit fest und stuft den Patienten ein (Formular über die zuständige Pflegekasse).
- Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Einstufung durch den Medizinischen Dienst.
- Die Einstufung sollte im Interesse des Pflegebedürftigen auf Grundlage eines korrekt ausgefüllten Pflegetagebuchs erfolgen.
Häusliche Krankenpflege umfasst die Leistungen der Behandlungspflege und der kurzfristigen Unterstützungspflege (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) gemäß Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).
Unter Behandlungspflege versteht man Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern und die üblicherweise...
Kurzfristige Unterstützungspflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V umfasst Grundpflege und ggf. hauswirtschaftliche Versorgung. Alle Leistungen der Unterstützungspflege sind ausschließlich im Rahmen der Krankenhausvermeidungspflege...
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